Leistungen

Wir bieten ein großes Spektrum an verschiedenen Leistungen. Von der Grabpflege bis zur Überwinterung Ihrer Pflanzen in unserer Gärtnerei auf dem Dillberg. Viele Schnittblumen werden im Sommer auch in eigener Produktion gezüchtet, um dann in der Region verkauft zu werden. Oder Sie brauchen für Ihre Festlichkeit noch die richtige pflanzliche Dekoration – alles kein Problem: Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Leihpflanzen

Für Ihre Feste und Veranstaltungen bieten wir Ihnen die passenden Leihpflanzen und Dekorationen.

Eigenproduktion

Viele Pflanzen, die Sie bei uns kaufen können, wachsen in unserem Gewächshäusern am Dillberg. Auch die Schnittblumen stammen in den Sommermonaten größtenteils aus unserer Gärtnerei.

Überwinterung

Ab Oktober nehmen wir Ihre Pflanzen in unser Gewächshaus zur Überwinterung auf. Die Pflanzen werden bei ca. 5 Grad Celsius überwintert.

Grabpflege

Mit einem Grabpflegevertrag ist Ihre Grabstätte zu jeder Jahreszeit gepflegt, auch wenn Sie sich aufgrund räumlicher Distanz oder aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst darum kümmern können.

Lieferservice

Gerne liefern wir auch Sträuße und Blumen in Marktheidenfeld und Umgebung gegen Vorkasse.

Fleurop

Wir sind Partner von Fleurop.

Überwinterung

Im Preis inbegriffen:

  • Zurückschneiden der Pflanzen im Herbst
  • Schneiden der Pflanzen im Frühjahr
  • Heizkosten
  • Regelmäßig gießen und im Frühjahr mit Dauerdünger versorgen

im Preis nicht inbegriffen:

  • Lieferung bzw. Abholung, Umtopfarbeiten und Behandlung gegen Krankheiten

Bedingungen

  1. Der Auftraggeber übergibt die nachfolgend aufgeführten Pflanzen zur Überwinterung in die Gärtnerei Hamberger zu den unter Ziffer 2 bis 7 genannten Bedingungen:
  2. Der Überwinterungszeitraum beginnt mit dem Tag der Anlieferung/Annahme und endet an der Abholung/Auslieferung.
  3. Während der Überwinterung wird/werden die Pflanze/n unter Wahrung gärtnerischer Sorgfalt gepflegt. Für bei Anlieferung blühende Pflanzen trägt der Auftragnehmer entsprechende Sorge. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch darauf, die Pflanze nach Ablauf des Überwinterungszeitraums in blühendem Zustand zurückzuerhalten.
  4. Stellt sich während der Überwinterungszeit heraus, dass das Pflanzgefäß, in dem die Pflanze übergeben wurde, schadhaft ist, so ist die Gärtnerei berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers umzutopfen.
  5. Für den Verlust der Pflanzen aufgrund eventuellem, bei Übergabe noch nicht erkennbarem Schädlings- oder Krankheitsbefall haftet die Gärtnerei nicht. Eine eventuelle Entschädigung erfolgt nach alleinigem Ermessen der Gärtnerei.

Preise Fleurop